AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Württembergischen Blechwarenfabrik GmbH (folgend WBF), Bittenfelder Weg 9, 71563 Affalterbach, gelten für Unternehmer.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Württembergischen Blechwarenfabrik GmbH für Unternehmer finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.wbf-gmbh.com/

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von WBF gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen WBF und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sämtliche von WBF abgegebenen Angebote und mit dem Kunden geschlossene Verträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt WBF nicht an, es sei denn, WBF hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn WBF in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4 Angebote von WBF aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.
1.5 Die Anwendung der VOB ist ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via Telefax stellt keine verbindliche Annahme durch WBF dar. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit dem Versenden einer Auftragsbestätigung zustande.
2.2 WBF ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn innerhalb dieser Frist Rechnungsstellung erfolgt.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung jeweils bezeichneten Produkte und Dienstleistungen.
2.5 Soweit WBF im Rahmen der Vertragsdurchführung Werkzeuge herstellt, erwirbt der Kunde hieran keinerlei Rechte, insbesondere nicht auf Herausgabe oder Rückvergütung. Die Werkzeuge bleiben im Eigentum von WBF. Zwei Jahre nach der letzten Lieferung der WBF an den Kunden betreffend diesen Auftrag kann die WBF die Werkzeuge verschrotten.
2.6 WBF ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.7 Nach Auftragsbestätigung durch den Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in EURO. Die Preise gelten EXW gem. Incoterms 2010, exklusive Verpackung und Transport. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 WBF ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen anzupassen. Dieses insbesondere, soweit seit Bestellung die Kosten für Rohmaterial und Hilfsstoffe gestiegen sind, tarifvertragliche Lohnerhöhungen eingetreten, sowie die Kosten der Fracht und öffentliche Gebühren und Abgaben gestiegen sind.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, werden Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse erbracht.
3.4 Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Im Falle der Verwendung von Akkreditiven, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, die zahlungshalber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die WBF angenommen werden, trägt der Kunde die Kosten der Eröffnung bzw. Bestätigung, der Diskontierung und Einziehung. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die unwiderrufliche Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Konto der WBF.
3.5 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.6 Die WBF ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der mit der WBF bestehenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die WBF berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4. Lohnarbeit

4.1 Soweit die WBF im Auftrag von Dritten Leistungen an durch diese zur Verfügung gestellten Materialien vornimmt, haftet die WBF ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch für Qualität und Ausführung der beigestellten Materialien, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch den Auftraggeber übergebenen Pläne und Anleitungen. Deren Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit sowie auch Einhaltung der durch den Auftraggeber gewünschten Qualitätsmerkmale ist ausschließlich durch den Auftraggeber sicher zu stellen und zu prüfen.
4.2 Soweit bei der Lagerung zur Verfügung gestellter Materialien besondere Vorkehrungen zu treffen sind, hat der Auftraggeber die WBF hierüber gesondert zu informieren.
4.3 Der Auftraggeber hat die WBF zur Vorbereitung der vereinbarten Leistungen, u.a. für die Vornahme von Probearbeiten und Probeschnitten, kostenlos Material beizustellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Kosten des hierfür verwendeten Materials besteht nicht.
4.4 Für etwaig entstehende Schäden und Verluste an beigestellten Materialien im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung übernimmt die WBF keine Haftung, soweit Schäden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen entstanden sind.
4.5 Die WBF übernimmt keine Haftung für Materialverschleiß und Schäden, welche aufgrund fehlerhafter Anleitungen und Plänen des Auftraggebers entstanden sind.

5. Gefahrtragung, Versand

5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung EXW (Incoterms 2010) vereinbart. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.
5.2 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht der WBF frei. Die Kosten der Verpackung werden durch die WBF separat gegenüber dem Kunden abgerechnet. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.
5.3 Soweit der Kunde eine abweichende Verpackung wünscht, hat er nach Wahl der WBF die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen, oder aber das Leergut, welches in diesem Falle im Eigentum der WBF verbleibt, kosten- und spesenfrei in einem der Nutzung angemessenen Zustand an die WBF zurückzusenden. Soweit die Rücksendung nicht binnen dreier Monate nach Ablieferung durchgeführt wird, hat der Kunde die Kosten der Verpackung zu tragen.
5.4 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der WBF verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.

6. Lieferbedingungen

6.1 Lieferungen erfolgen EXW zu den Bedingungen der Incoterms 2010.
6.2 In der Bestellung und Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
6.3 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.
6.4 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der WBF verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden der WBF nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft jedoch mitgeteilt wird.
6.5 Der Beginn der der WBF angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus.
6.6 Soweit der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird ist die WBF berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Etwaig hierbei entstehende zusätzliche Kosten trägt die WBF.
6.7 Wird die WBF trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfsund Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von der WBF nicht zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die WBF in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird die WBF von ihren Leistungspflichten befreit.
6.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die WBF berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
6.9 Die WBF haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der WBF zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist der WBF zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der WBF zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.10 Die WBF haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
von der WBF zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.11 Wird eine Abnahme der Ware durch den Kunden im Werk der WBF verlangt, oder ist eine solche vereinbart worden, hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten zu tragen.

7. Kreditwürdigkeit

7.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung der WBF ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält die WBF nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist die WBF berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.
7.2 die WBF ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den der WBF hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, oder ein solches eröffnet wurde.
7.3 Die WBF ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.

8. Mängelansprüche, Haftung

8.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel der WBF unverzüglich angezeigt hat.
8.2 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar.
8.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter Dritter sonstige Arbeiten an der Ware durch, entfällt die Gewährleistung, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Fehler, die durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung, abweichend von den Produktangaben, entstehen.
8.4 Soweit nicht abweichend vereinbart und beauftragt, werden Empfehlungen sowie Mengen- und Maßaufnahmen grundsätzlich unverbindlich durch die WBF abgegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit gemachter Angaben wird ausdrücklich nicht übernommen.
8.5 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl der WBF Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt die WBF die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.
8.6 Soweit Mängel an weniger als 5 % (fünf Prozent) der Gesamtbestellung vorliegen erfolgt eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann, wenn die Verwendung der Ware im Übrigen aufgrund dessen dem Kunden nicht zuzumuten ist. Andernfalls erfolgt lediglich eine angemessene Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises. Soweit eine Ersatzlieferung erfolgt hat der Kunde die mangelhaften Teile an die WBF zurückzureichen.
8.7 Auf Verlangen der WBF hat der Kunde Proben beanstandeter Waren innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung eines Mangels an die WBF zu senden.
8.8 Ist die WBF mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, der WBF eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist die Nachbesserung auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses gilt nicht, soweit die WBF die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert.
8.9 Die WBF haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.10 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung der WBF grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.11 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
8.12 Die WBF übernimmt keine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, ausschließlich dann, wenn dieses zuvor schriftlich besonders vereinbart wurde.
8.13 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die WBF haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
8.14 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WBF.
8.15 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde der WBF nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat. 8.16 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten durch den Kunden zu tragen.
8.17 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab _ Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn die WBF vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
8.18 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht aus
geschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die WBF behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
9.2 Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden ist die WBF berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch die WBF liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist die WBF zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.
9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die WBF hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die WBF Klage gem. §771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist der WBF die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die der WBF entstandenen Kosten.
9.4 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der WBF jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen der WBF (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der WBF, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die WBF verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, ist der Kunde verpflichtet, der WBF die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für die WBF vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der WBF nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die WBF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
9.6 Wird der Liefergegenstand mit anderen, der WBF nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die WBF das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der WBF anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für die WBF.
9.7 Die WBF verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der WBF.

10. Gewerbliche Schutzrechte

10.1 Die WBF bleibt Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen z.B. für Herstellungsverfahren, sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die WBF angefertigt wurden. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung der WBF Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die WBF sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Diese Verpflichtung hat der Kunde auch den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
10.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt die WBF keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, der WBF unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.
10.3 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Die WBF ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden, Ergibt sich trotzdem eine Haftung der WBF, so hat der Kunde die WBF bei Regressansprüchen schadlos zu halten. Untersagen Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist die WBF – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein -berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen.

11. Datenschutz

Die WBF verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes und der WU-DSGVO. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Im Weiteren behält die WBF sich vor, diese Daten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, sowie gegenüber der WBF der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die WBF die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

12.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der WBF.
12.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der WBF. Die WBF ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen

13. Schlussbestimmungen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der WBF Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
13.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.

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